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  Blitzschutz
Blitzschutz  



Blitzschutz ist auch dort empfehlenswert, wo er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In einem, mit einer Blitzschutzanlage versehenen Haus, sind Personen sicher.

Moderne Blitschutzanlagen sind so unauffällig, dass sie in jede Art von Architektur integriert werden können. Gebäudeversicherungen leisten meistens Erstellungsbeiträge und übernehmen die Kontrolle. Wir übernehmen alles von der Planung bis zur Abnahme, damit Sie vor ungewollt himmlischen Einflüssen verschont bleiben.

Für versicherungsspezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern, Postfach, 6002 Luzern, Tel. 041 227 22 22.

 
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